Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Landeskrankenhaus Göttingen (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.4 Behörden des Landes Niedersachsen (Nds) >> 3.4.15 Gesundheitswesen >> 3.4.15.3 Landeskrankenhäuser
1956-2010
Enthält: u.a. Verwaltungsakten und Patientenakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur Vorgeschichte siehe das Vorwort zum Vorgängerbestand Hann. 155 Göttingen im NLA Hannover.
1952 wurden die Heil- und Pflegeanstalt in das Niedersächsische Landeskrankenhaus Göttingen umbenannt. Aufgrund der zunehmenden administrativen Aufgaben endete 1955 die Personalunion des Direktorpostens des Landeskrankenhauses und des Lehrstuhls der Medizinischen Fakultät. Damit wurde auch eine Trennung zwischem dem Landeskrankenhaus und der Universitätsklink Göttingen vollzogen.
Seit der Zeit des Ersten Weltkrieges stellte die Überbelegung ein großes Problem dar und die Unterbringungsverhältnisse der Patienten waren somit sehr mangelhaft. Erst in den 1950er Jahren waren die Mittel vorhanden, um bis 1960 einen neuen Klinikbau am Tonkuhlenweg zu errichten und 1965 ein Schwesternwohnheim. Doch die Lage in den Altbauten veränderte sich kaum. Erst nach 1968, als die Niedersächsische Landesregierung die Planung der Sanierung der Landeskrankenhäuser begann, besserten sich nach und nach die Verhältnisse. Zum Teil wurden Patienten in andere Einrichtungen Überwiesen, hauptsächlich aber weitere Gebäude gekauft oder neu errichtet. Nachdem 1977 bis 1982 ein neues Hauptgebäude errichtet wurde, konnte zwischen 1987 und 1997 eine Renovierung der Altgebäude erfolgen.
Geschichte des Bestandsbildners: Bereits Ende der 1960er Jahre wurde das Landeskrankenhaus Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Göttingen. Ein Schwerpunkt lag seitdem im Bereich der Forensischen Psychiatrie (wobei ein entsprechender Lehrstuhl erst 1987 eingerichtet wurde), so dass 1975 die erste offene Station im Maßregelvollzug eröffnet werden konnte. 1996 erfolgte die Gründung des Ludwig-Meyer-Instituts für forensische Psychiatrie. In dieser dem Landeskrankenhaus angeschlossenen Einrichtung wurde seitdem der Maßregelvollzug nach den §§ 63 und 64 des StGB vollzogen.
Ebenfalls in den 1990er Jahren wurden weitere Einrichtungen eröffnet, u.a.:
Geschichte des Bestandsbildners: - Institutsambulanz und Tagesklinik im Friedländer Weg
- ergotherapeutisch ausgerichtete Werkstätten
- Station für Notfallaufnahmen sowie für die "Krisenintervention"
Des Weiteren erfolgte eine Spezialisierung der Behandlungsangebote der weiteren Stationen, eine
Umsetzung der Vorgaben der Psychiatrie-Enquête und der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) und die Einführung von psychotherapeutischen, milieu- und sozialtherapeutischen sowie modernen pharmakologischen Behandlungsstrategien.
Im Zuge der Privatisierung der Nds. Landeskrankenhäuser übernahm die Asklepios Klinikgruppe am 1. November 2007 die Landeskrankenhäuser Tiefenbrunn und Göttingen. Der Schritt war politisch und öffentlich nicht unumstritten und führte zu einem Normenkontrollverfahren beim Staatsgerichtshof in Bückeburg. Da ein privater Krankenhausträger nicht dazu befugt ist, die hoheitlichen Aufgaben des Landes in Form von freiheitsentziehenden Maßnahmen aus dem Bereich des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs wahrzunehmen, wurde das bisher dem Landeskrankenhaus zugeordnete Ludwig-Meyer-Institut für forensische Psychiatrie dem weiterhin durch das Land Niedersachsen getragenen Maßregelvollzugszentrum Moringen angegliedert.
Stand: September 2015
Bestandsgeschichte: 1. Bewertung und Übernahme von Patientenakten allgemein
In den Jahren 1986-1988 haben mehrere Landeskrankenhäuser (LKH) Patientenakten, die bis 1960 geschlossen worden waren, an die damaligen Staatsarchive in Niedersachsen abgegeben. Eine Bewertung der Akten erfolgte dabei zunächst nicht. Später erstellte Bewertungsrichtlinien erwiesen sich als ungeeignet und wurden archivisch nicht angewandt.
In Anlehnung an allgemein anerkannte archivische Bewertungskriterien (siehe z.B. Rössler und Wischnath) werden alle Patientenakten von den Anfängen der Psychiatrie im 19. Jahrhundert bis in die unmittelbare Nachkriegszeit (ca. 1950) als uneingeschränkt archivwürdig eingeschätzt. Für die Zeit danach muss wegen den massenhaft zunehmenden Patientenakten, die jeweils aus der eigentlichen Krankenakte sowie einer in der Regel nicht archivwürdigen Verwaltungsakte bestehen, eine Bewertung erfolgen.
In den letzten Jahren haben die Standorte des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) ein gemeinsames, handhabbares Bewertungsverfahren für Patientenakten entwickelt. Im damaligen Hauptstaatsarchiv wurde 2004/2005 folgendes Verfahren angewandt:
Bestandsgeschichte: - bis 1950 vollständige Übernahme der Akten ohne Bewertung
- 1950-1960 Übernahme mit Bewertung in 5-Jahres-Schritten (nach Aufnahmedatum, nämlich 1950, 1955, 1960)
- 1960-1975 Übernahme mit Bewertung nach dem DORT-Prinzip (Anfangsbuchstaben des Familiennamens D, O, R und T)
- ab 1975 Übernahme mit Bewertung in 5-Jahres-Schritten und nach dem DOT-Prinzip (Buchstaben D, O und T)
Hinsichtlich angebotener Personalakten sollte einerseits solches Schriftgut übernommen werden, welches einen Querschnitt der verschiedenen Berufsgruppen (v.a. Pflegepersonal, Ärzte) abbildet, und andererseits solches, welches besondere Fälle (Arbeitsunfälle, Dienstvergehen etc.) dokumentiert.
Bestandsgeschichte: 2008 konkretisierte eine NLA-Arbeitsgruppe das künftige Vorgehen hinsichtlich der Bewertung und Erschließung jüngerer Patientenakten der LKHs. Neben den reinen Patienten- und Personalakten sollten zunehmend auch allgemeine Verwaltungsakten, statistische Jahresberichte und andere Unterlagen, welche die Arbeit der LKH dokumentieren sowie eine komprimierte Parallelüberlieferung zu Patientenakten bieten (Protokolle/ Amtsbücher, z.B. Aufnahmebücher, Behandlungs- und Untersuchungsprotokolle), archiviert werden. Man verständigte sich auf eine vollständige Archivierung älterer Patientenakten bis 1945/50 sowie von Aufnahmebüchern und Behandlungsprotokollen bis zu dieser Zeit. Für die jüngeren Akten, die für die klinische und historische Forschung auch von Bedeutung sein können, wurde dagegen eine Bewertung in Form einer repräsentativen Stichprobe mittels statistischen Auswahlverfahren als unerlässlich angesehen, wobei eine Klumpenstichprobe, d.h. nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens (DOT-Prinzip), gegenüber einer systematischen Stichprobe oder einer Zufallsstichprobe bevorzugt wird. Um die Übernahmemengen von Patientenakten nach 1978 der fünf LKH Lüneburg, Göttingen, Wunstorf, Hildesheim und Tiefenbrunn nochmals zu reduzieren, sollen künftig nur noch exemplarische Übernahmen von Patientenakten aus zwei LKHs stattfinden. Das quantitative Auswahlverfahren soll ferner durch eine qualitative Auswahl nach folgenden Kriterien ergänzt werden:
Bestandsgeschichte: - Fälle, die in der wissenschaftlichen Literatur erwähnt sind
- Fälle, die unter sozialgeschichtlichen Aspekten typisch sind
- herausragende und/oder bekannt gewordene Fälle
- Patientenakten (regional) bekannter Persönlichkeiten
- Fälle, die aus medizingeschichtlicher Sicht typisch oder außergewöhnlich sind
- Fälle, in denen familiäre Zusammenhänge sichtbar werden
Hinsichtlich der qualitativen Auswahl soll vermehrt eine Zusammenarbeit mit dem medizinischen Personal in den (ehemaligen) LKHs gesucht werden, um deren Sachkenntnis einzubeziehen. Diese sollen die betreffenden Fälle kennzeichnen, um die Arbeit des Landesarchivs zu erleichtern.
Ausnahmen von der neuen Bewertungspraxis sollen für drei LKHs gemacht werden. Übernahmen von Patientenakten des vom NLA OL betreuten LKH Wehnen sollten wie bisher mittels einer systematischen Stichprobe erfolgen, indem jede 100. Akte archiviert wird. Bei den für den Maßregelvollzug zuständigen LKHs Moringen und Brauel soll auf eine repräsentative Stichprobe bei Patientenakten gänzlich verzichtet werden. Das angebotene Schriftgut soll vollständig übernommen werden.
2. LKH Göttingen
Bestandsgeschichte: Die bis 1978 angefallenen Bestände des Landeskrankenhauses Göttingen werden durch das Niedersächsische Landesarchiv Hannover betreut.
In den vorliegenden Bestand 1032 A Nds sind bislang zwei Ablieferungen des Landeskrankenhauses Göttingen eingegangen.
Stand: September 2015
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
1,4
Bestand
Literatur: Niedersächsisches Landeskrankenhaus Göttingen. Hrsg. vom Niedersächsischen Sozialministerium. Hannover, 1982.
Literatur: Psychiatrie in Niedersachsen: Programm und Bericht der Landesregierung. Hrsg: Niedersächsischer Sozialminister. Hannover, 1985.
Literatur: Kurze Klinikgeschichte bis zur Privatisierung des LKH Göttingen 2007 (http://www4.asklepios.com/asklepiosCMS/webpageUpload/727-285144__G__G_ttingen_Verw_05__ffentlichkeitsarbeit_Museum_Geschichte_Historie_kurz.pdf )
Literatur: Kurze Baugeschichte bis 2000 (http://www4.asklepios.com/asklepiosCMS/webpageUpload/727-149137__G__G_ttingen_Verw_05__ffentlichkeitsarbeit_Inhalte_Homepage_Relaunch_2010_G_TTINGEN_3.0_Abteilungen_und_Kompetenzen_Baugeschichte.pdf ) Allgemein zu archivischen Bewertungskriterien für Patientenakten:
Literatur: Wulf Rössler, Überlegungen zur Archivierung psychiatrischer Krankenunterlagen, in: Der Archivar 44 (1991), Sp. 435-442.
Literatur: Michael Wischnath, Einführung zu den Bewertungs- und Erschließungsempfehlungen für Krankenakten, in: Der Archivar 51 (1998), S. 233-244.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.