Michael Bidlingmair [II.], liebensteinischer Untertan und Bürger zu Jebenhausen (Yebenhaußen) bekennt, dass Philipp Albrecht (Allbert) von Liebenstein zu Jebenhausen, Eschenbach und Schlat, Ganerbherr zu Bönnigheim, ihm als Träger und seinem Bruder Georg eine gnaden söld in Jebenhausen lebenslang verliehen hat, wie sie sein verstorbener Vater Michael Bidlingmair [I.] als Gnadengut von der Herrschaft besessen hat und wie sie im saalbuech näher beschrieben steht. Es folgen im inserierten Belehnungsbrief unter demselben Datum die Bedingungen; unter anderem muß Bidlingmair jährlich auf 11. November (auf Martini) auf eigene Kosten 2 lb h, 1 Fastnachthenne und 2 Herbsthühner nach Göppingen oder Jebenhausen liefern sowie Handdienste wann unnd wohin er erforderet wirdt leisten; die Weglöse beträgt 2 lb h. Der Aussteller hat im Beisein der beiden glaubwürdigen Zeugen M. Johann Friedrich Hartmann, Pfarrer in Jebenhausen (allhier), und Johann Innermann, liebensteinischer Schultheiß in Schlat, den Matthäus Bauer (Matheum Pauren), ksl. Notar und Amtmann in Jebenhausen (allhier), gebeten, neben sein gewöhnliches größeres Siegel auch sein Notariatszeichen aufzudrücken.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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