Kaspar Grießenbeck zu Grießenbach und seine Ehefrau Barbara, die vom Kloster Seligenthal für sich und ihre Kinder Andreas, Paul, Elisabeth, Agnes, Peter und Johann das Leibgedingrecht auf dem Hof und Gut zu Grießenbach verliehen bekommen haben, verpflichten sich, das Haus binnen drei Jahren wieder aufzurichten und das Dach zu decken, dazu sämtliche Mängel an dem Graben, der das Haus umgibt, und am Haus zu beheben, sonst droht ihnen der Verlust ihrer Rechte. S1: Kaspar Grießenbeck zu Grießenbach, S2: Georg Kärgel zu Furth

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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