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Das Kapitel genehmigt die Verschreibung einer Roggenrente aus dem erbpächtigen Gut die Borg bei Stoppenberg an die St. Andreas Vikarie. d. 1563 am andern dage nest Nyen Jairs dage.
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Das Kapitel genehmigt die Verschreibung einer Roggenrente aus dem erbpächtigen Gut die Borg bei Stoppenberg an die St. Andreas Vikarie. d. 1563 am andern dage nest Nyen Jairs dage.