Joachim Hepp von Haslach und Ehefrau Ottilia Bentelerin bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten ihren Sohn Christian in das Kloster aufgenommen haben. Er wird je ein Probejahr im Laien- und geistlichen Gewand dort verbringen. Sie übergeben ihn in den Orden und seine Zucht ("ruth") für den Fall, daß er Abt und Konvent zusagt und diese ihm eine Pfründe geben. Gegen den Sohn verhängte Strafen und Zuchtmaßnahmen werden sie nicht als gegen sich und die Verwandtschaft gerichtet ansehen. Solange der Sohn noch nicht zum Priester geweiht ist, versorgen ihn die Eltern mit Schuhen, Kleidung und sonstiger Notdurft. Wenn er in den Orden aufgenommen wird, geben sie ihm einen standesgemäßen Chormantel ("ehrliche corkappen"), der nach seinem Tod im Kloster bleibt. In Erbfällen erhält der Sohn einen Erbteil wie die anderen Kinder.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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