Gerhard, Herzog zu Jülich und zu Berg, Graf zu Ravenstein, belehnt seinen neven Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, mit allen Lehen, die dessen Vorfahren von seinen Vorfahren zu Lehen getragen hatten nach dem Inhalt der darüber errichteten Urkunden. Wegen der Streitigkeiten über 200 Gulden Manngeld aus dem Zoll zu Bergheim, die der (å) Oheim des Ausstellers, Herzog Rainald von Jülich und von Geldern, dem Grafen verschrieben hatte ohne nähere Präzisierung, erklärt der Aussteller, daß er jetzt mit dem Empfänger dahingehend übereingekommen ist, daß 200 oberländische rheinische Gulden, jeder zu 24 Weißpfennig Kölner Währung gerechnet, zu zahlen sind, und erteilt seinem Zöllner einen entsprechenden Befehl. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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