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Reinhard von Sickingen, Vogt zu Bretten (Bretheym), schlichtet einen Streit zwischen dem Pfarrer von Heidelsheim einer- und den Bürgern daselbst andererseits mit beider Wissen, betreffend die folgenden Punkte: 1. Wenn der Pfarrer einen Messner einsetzen will, soll er die Person den Bürgern verkünden. Sollten sie einen besseren Messner wissen, sollen sie ihm das mitteilen. Die Auswahl verbleibt beim Pfarrer. [2.] Brennholz soll man ihm das Notwendige geben. [3.] Den näher aufgelisteten Kleinzehnten soll man beim Einholen dem Pfarrer verkünden. Sollte er niemand zur Wertung schicken, soll man den Zehnten zu dem Stamm schütten; ebenso soll man Erbsenlinsen (erweißen linßen) an der Tenne (Thenn) liegen lassen. [4.] Von Wicken (wycken), die man speist (etzett), soll man keinen Zehnten geben; was man aber dörrt und heimfährt, davon soll man Zehnten geben. [5.] Von der neuen Wiese gibt man den Zehnt. [6.] Die Frühmesse am Sonntag soll ihnen der Pfarrer verkünden. [6.] Von dem Garten soll man das gesetzte Kraut verzehnten. [7.] Bezüglich Wiese und Garten sollen Heinz Giesbrecht, August Brecht (Brecht Augste) und Kunz Gerhard (Contz Gerhart) Auskunft geben, was dort seit der Ankunft des Pfarrers gemacht wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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