Vogt und Schöffen des Gerichts zu Klotten bekunden unter wiederholter Bekräftigung ihrer Aussage, wie sie im Jahre 1566 auf die Anfrage des damaligen Kellners, jetzigen Abtes Andreas von Brauweiler hinsichtlich der Wahl eines neuen Schöffen für Recht erkannt, dass jeder Untertan der Abtei (claisman) hierzu von ihnen frei erkoren werden könne und wie sie darauf 30 Schöffen, einen Blut-, einen Hof- und einen Landschöffen erwählt. Mit dem Schöffensiegel. Siehe Nr. 133.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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