Hohenlohe gegen Stetten: Die von dem adeligen Haus Stetten im Jahr 1701 an Hohenlohe-Öhringen gegen 18 000 Gulden rheinisch mit vorbehaltener 30-jähriger Wiederlosung verpfändeten, eigentümlichen Gefälle zu Künzelsau, die nachher Stettenscher seits durch gewesene Tractate (Verträge) an das Hochstift Würzburg oder so fern man an Seiten Hohenlohe in solche einzutreten gewillt, dahin überlassen werden wollen.