Abrechnung zwischen dem Erzbischof von Trier und dem Grafen Ludwig von Nassau-Saarbrücken, vertreten durch Eberhart Stummel und Wernher Lesch von Gliperg, wegen Forderungen des Grafen an den Erzbischof an Rückständen aus der Verschreibung für den verstorbenen Grafen Philipp auf Engers im Betrage von 546 Gulden, von denen 46 Gulden bar bezahlt und 500 Gulden von neuem auf den Zoll zu Engers verwiesen werden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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