Der Archidiakon Propst Ulrich von Chiemsee vidimiert die wörtlich inserierte Urkunde von Papst Martin [V.] (Urk. Nr. 104), mit der dieser dem Kloster Seeon nach der Beilegung der Streitigkeiten um die Pfarrei Obing die von den Erzbischöfen Adalbert [III.] und Eberhard [II.] (vgl. Urk. Nr. 6) gewährten Rechte an der Pfarrei erneuert und bestätigt, dass das Kloster berechtigt ist, die Einkünfte der Pfarrei zu beziehen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv