In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Klage (vor dem Stadtrichter) der Witwe Stadtsyndikus Meinhard Deithardt ./. M. Jakob Mestrupf. Die Klägerin hat Forderungen an die + Geschwister Cloet. Der Beklagte hat deren Haus gekauft und schuldet noch einen Teil des Kaufpreises.
Klage (vor dem Stadtrichter) der Witwe Stadtsyndikus Meinhard Deithardt ./. M. Jakob Mestrupf. Die Klägerin hat Forderungen an die + Geschwister Cloet. Der Beklagte hat deren Haus gekauft und schuldet noch einen Teil des Kaufpreises.
Darin: Anlage: 28.11. 1587 Vor dem Offizial verkaufen die Geschwister Anna und Margarete Cloet, Töchter des + Werner Cloet, Gograf zum Santwelle, und der Anna Grolle, im Beistand des Stadtsyndikus Lic. Meinhard Deithardt, dem Wandbereiter Jakob Mestrup und seiner Frau Else Henrichman ihr Haus am alten Steinweg zwischen ihrem Haupthaus und dem Haus des Bernhard Vrie. Mitverkauft ist eine Frauenbank in der Lambertikirche und das Recht der Benutzung eines Aborts auf dem Hof des Vrie. Zeugen: Walter Hane und Johan Volbert.
Enthält: Die Klägerin verlangt, dass der Beklagte an sie zahlt. Der Beklagte wendet ein, dass ihm eine mitverkaufte Servität nicht verschafft ist.