Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Bonifatius Mößner, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Brigitha der Kirche bzw. dem Heiligenfonds zu Hausgereut 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.