Westfälische Münzeinigung zu Dortmund Dortmund. Münzeinigung zwischen Erzbischof Hermann zu Köln, Bischof Heinrich zu Münster, Bischof Konrad zu Osnabrück, Herzog Johann von Kleve als Grafen von der Mark und der Stadt Dortmund: 1) zur Abschätzung (werderinge) des Goldgulden sollen 10 Schillinge dortmundisch oder 15 münsterische Schillinge gemünzt werden. 2) Ihre Münzmeister (für Kurköln der Münzmeister der Lande diesseits des Rheins, d. h. wohl im Herzogtum Westfalen und Vest Recklinghausen) sollen münzen: 20 ganze und 40 halbe Stüber auf den Gulden, d. h.: 79 ganze Stüber auf eine Mark kölnischen Gewicht. Die sollen halten 5 1/2 Pfennige fein Silber, so mache man aus der Mark Feinsilber 8 1/2 Gulden und 1/2 Ort. 3) 110 (ganze) Stüber sollen wiegen 1 Mark kölnischen Gewicht, die sollen halten 3 Pfennig und 18 Korn ("grein") Feinsilber; so werden aus der Mark Feinsilber gemacht: 8 Gulden, 7 1/2 Schilling, 3 Pfennig dortmundisch; die Pfennige sollen halten 3 Pfennige und 2 Korn ("grein") Feinsilber; 18 sollen wiegen 1 Lot, so werden aus der Mark Feinsilber 9 Gulden und ein Ort. 4) Die Viertelpfennige (veringe) sollen halten 1 Pfennig von 8 Korn Feinsilber, und sollen wiegen 13 "penning Wert" 1 Lot, so macht man aus der Mark Feinsilber 12 Gulden weniger 10 Pfennig, und dies nach "Colscher, Ossenbruchscher, Merckerscher und Dorptmundescher sate". 5) Der Bischof von Münster, der bisher auf den Goldgulden 15 ganze münsterische Schillinge zu je 12 Pfennig und 30 halbe münsterische Schillinge zu je 6 Pfennig münzte, soll durch seinen Münzmeister auf den Goldgulden schlagen lassen: 15 Schilling, wovon 59 eine Mark kölnisch wiegen. Die sollen gelten 5 1/2 Pfennig Feinsilber, so kommen auf die Mark Feinsilber 8 1/2 Gulden und 1/2 Ort. Datum: Dortmund, 1489, des Gudestags na sent Bonifacius dage. Ausfertigung. Pergament. Von den anh. Siegeln der 5 Vertragschließenden Siegel 4 ab. (frühere Nr.: 14 a)