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Johann Wilhelm von Seelbach gen. Lang bekundet, dass Johann Georg Herzog zu Sachsen als Ehevogt seiner Gemahlin Johannetta, und Salentin Ernst Graf von Manderscheid-Blankenheim als Vormund seiner Kinder aus der Ehe mit +Ernestine Gräfin zu Sayn ihn statt mit seinem Teil des Hofes in der Weschenbach und 1 Teil des Hofs zum Vogelgesang, die sein Vater zu Lehen hatte mit 1 Teil des Hofes der underste Haan so dagegen gewechselt ist, mit dem Gut zu Würgendorf, seinem Teil des Guts zu Wallmenroth und zu Herdorf belehnt haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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