Künzlin Pfost, Bürger zu Schaffhausen, der den Wolf von Magenbuch wegen eines Raubs in die Acht des Rottweiler Hofgerichts gebracht hat, gelobt der Stadt Ulm, die denselben zu Schär in das Gefängnis gebracht hat, ihr auch die Vertretung seiner Klage zu überlassen, wenn sie ihm im Falle seiner Aburteilung 80 Gulden, sonst 40 Gulden bezahle und bei Erscheinen zur Verhandlung in Ulm ein Pferd und die Zehrungskosten liefere.