Wimpfen: Marquard, [...], Konrad v. Gundelsheim, Pfründner des Stifts zu Wimpfen und Testamentsvollstrecker des Dieter v. Eisesheim verleihen mit Zustimmung von Dekan und Kapitel des Stifts an Konrad gen. Zoph eine Metzgerei (macellum = Fleischmarkt) nach Erbleihrecht für einen jährlich an St. Martinstag [Nov. 11] zu zahlenden Zins von 15 Schilling Heller. Der Genannte hat ein näher beschriebenes Pfand für die Zinszahlung eingesetzt.