Johann von Hirschhorn, Viztum zu Amberg, beurkundet den Spruch des Hofgerichts Amberg im Streit zwischen Altmann Kemnater, Landrichter zu Amberg, als Kläger und Hans dem Heckel als Beklagtem, wegen der verweigerten Ausfertigung eines Gewaltbriefs, laut dem der Kläger wegen seiner Ansprüche aus dem mütterlichen und väterlichen Erbe entschädigt werden soll. S: Johann von Hirschhorm, Viztum zu Amberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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