Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg, das Schloss Hornberg mit dem Dorf Neckarzimmern und allem Zugehör inklusive weiterer Dörfer und Weiler und inklusive all dem, was von dem Ritter Lutz Schott an Pfalzgraf Friedrich I. gekommen ist. Der Pfalzgraf behält für sich und seine Erben ein Öffnungsrecht vor. Zukünftig aufgenommene Kellerwächter, Torknechte und Pförtner müssen die Einhaltung dieses Öffnungsrechts beschwören. Dem Bischof Matthias von Speyer und seinen Nachfolgern als Lehnsherren von Hornberg wird ihre Lehensgerechtigkeit vorbehalten. Für den Fall, dass Lutz Schott auf dem Rechtsweg Gerechtigkeiten am Schloss oder Zugehör erlange, so müssen Simon und seine Erben das Schloss abtreten.