Johann Junggraf von Salm quittiert über 3 .675 Gulden, die nach dem Spruch der Schiedsrichter Dietrich von Peterssem, Adam von Berge, Ritter, und Theus von Haren aus dem Kaufgeld für Born-Sittard an seine eigenen Gläubiger und die seines Oheims Walrav und Reinhard von Valkenburg, sowie seines verstorbenen Bruders Simons zu zahlen waren.