Johann Frei von Dehrn bekennt, dass er als Ablösung eines Mannlehens von 10 fl. aus der Kellerei zu Hadamar vom Grafen Wilhelm von Nassau die vereinbarten 100 fl. rheinisch empfangen und ihm dafür sein Eigengut im Wert von 100 fl., nämlich den halben Hof zu Offheim, zu Lehen aufgetragen hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner