König Friedrich teilt Graf Engelbrecht von Nassau, Leek und Breda und Gottfried von Eppstein mit, daß Erzbischof Jakob von Trier vorgebracht habe, daß Engelbrecht und Grottfrieds verstorbener Vater Erzbischof Otto von Trier aus besonderer Freundschaft zugesagt hätten, die Grafschaft Diez, die vom Reiche lehnsrührig ist, von ihm, seinen Nachfolgern und dem Erzstift Trier zu Lehen zu nehmen. Erzbischof Jakob hat deshalb den König gebeten, dazu seine Zustimmung zu geben, was dieser hierdurch tut. Er befiehlt ihnen daher, die genannte Grafschaft mit allen Nutzungen und Gerechtigkeiten, Freiheiten und Zubehör, wie sie vom Reiche herrühren, hinfort vom Erzstift Trier zu Lehen zu nehmen. Wenn das geschehen ist, soll ihre Lehnsverpflichtungen gegenüber dem Reich, die von dieser Grafschaft herrühren, hinfällig sein.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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