Hans Thenner zu Althausen (Althaußen) beurkundet, daß er Herrn Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen landen, eine jährliche Gülte in Höhe eines Fasnachthuhns auf seinem Haus zu Althausen, das vor dem Dorf zwischen den Häusern von Hans Engelhart und Hans Woltz gelegen ist, und auf seinem Weingarten, der im Bilgreßtal ? gelegen ist, um 4 Gulden rheinischer Landeswährung (reinischer landtswerung) zu Franken verkauft hat, die der A. von Herrn Niklas Vehs ?, Kaplan (caplan) zu Neuhaus (Newenhaws) des Deutschen Ordens, bereits erhalten hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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