Transferierung der helffrischen vor dem Meißner Tor zu Freiberg gelegenen Mahlmühle an einen der Stadt unnachteiligen anderen, an die 200 Schritte weiter entlegenen, Ort und Gebrauch des Abfalls aus den Teichen vor dem Kreuztor gegen jährliche Entrichtung von zwei Gulden Zins ins Amt zu Freiberg, auch die dortige Papiermühle