Zitation zur Bestätigung einer die Güter des Ferdinand Waldbott von Bassenheim zu Bornheim betreffenden Erbteilung. Der 1694 verstorbene Mann der Klägerin hatte aus seiner ersten Ehe mit Maria Margaretha Catharina von Gymnich eine Tochter, die mit dem Beklagten verheiratet war. Bei der Erbteilung der väterlichen Güter sollte der Sohn der Klägerin die Herrschaft Bornheim erhalten und der Beklagte namens seiner Frau über 2/3 des Besitzes ihres Vaters verfügen. Dieser verlangte aber auch bei den von Johann Wilhelm und Johann Jakob Waldbott von Bassenheim als Brüder von Ferdinand Waldbott den männlichen Nachkommen dieser Familie testamentarisch vermachten Güter eine Berücksichtigung seiner Ansprüche. Außerdem machte er hinsichtlich einer von der Klägerin gegenüber dem Grafen von Metternich- Winneburg geforderten Immission am kurköln. Hofgericht und wegen der zu dem Haus Bornheim gehörenden Pertinenzgüter am Hofgericht zu Bonn Erbrechte geltend. Nach Auslösung des aus der Hinterlassenschaft von Franz Maximilian von Waldbott stammenden Besitzes zu Waldorf durch Ferdinand und Johann Jakob Waldbott bei den Gläubigern und gegenüber der von dem letzteren besessenen Herrschaft Olbrück erhob er ebenfalls Ansprüche.
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Zitation zur Bestätigung einer die Güter des Ferdinand Waldbott von Bassenheim zu Bornheim betreffenden Erbteilung. Der 1694 verstorbene Mann der Klägerin hatte aus seiner ersten Ehe mit Maria Margaretha Catharina von Gymnich eine Tochter, die mit dem Beklagten verheiratet war. Bei der Erbteilung der väterlichen Güter sollte der Sohn der Klägerin die Herrschaft Bornheim erhalten und der Beklagte namens seiner Frau über 2/3 des Besitzes ihres Vaters verfügen. Dieser verlangte aber auch bei den von Johann Wilhelm und Johann Jakob Waldbott von Bassenheim als Brüder von Ferdinand Waldbott den männlichen Nachkommen dieser Familie testamentarisch vermachten Güter eine Berücksichtigung seiner Ansprüche. Außerdem machte er hinsichtlich einer von der Klägerin gegenüber dem Grafen von Metternich- Winneburg geforderten Immission am kurköln. Hofgericht und wegen der zu dem Haus Bornheim gehörenden Pertinenzgüter am Hofgericht zu Bonn Erbrechte geltend. Nach Auslösung des aus der Hinterlassenschaft von Franz Maximilian von Waldbott stammenden Besitzes zu Waldorf durch Ferdinand und Johann Jakob Waldbott bei den Gläubigern und gegenüber der von dem letzteren besessenen Herrschaft Olbrück erhob er ebenfalls Ansprüche.
AA 0627, 5911 - W 112/282
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
1699 - 1712 (1342 - 1712)
Enthaeltvermerke: Kläger: Witwe Odilia Waldbott von Bassenheim zu Bornheim und Olbrück geb. von Reuschenberg zu Setterich als Vormund ihrer aus zweiter Ehe mit Ferdinand Waldbott von Bassenheim stammenden Kinder Beklagter: Friedrich Anton von Wylich zu Großbernsau namens seiner Frau; seit 1703 Catharina Margaretha Anna von Wylich, geb. von Waldbott zu Bornheim Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz Steinhaußen 1699 - Subst.: Lic. F. P. Jung Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Stephan Speckmann [ - ] 1703 - Subst.: Lic. Eitel Sigmund Schorer Prozeßart: Zitationsprozeß (Citationis ad videndum confirmari divisionem paternam aliasque iuxta hanc et testamenta patruorum minorennis filii dividi) Instanzen: RKG 1699 - 1712 (1342 - 1712) Beweismittel: Heiratsvertrag zwischen Ferdinand Waldbott von Bassenheim zu Bornheim und Maria Margaretha Catharina von Gymnich, 1667 (Q 4). Genealogie der Familie Scheiffart zu Bornheim, Hemmersbach und Neurath, 1698 (in Q 5). Testament von Johann Wilhelm Waldbott von Bassenheim zu Bornheim und Olbrück, 1659 (Q 6, Q 20). Testament von Johann Jakob Waldbott von Bassenheim zu Olbrück und Waldorf, 1694 (Q 7, Q 21). Testament von Franz Maximilian Waldbott von Bassenheim zu Waldorf, 1673 (Q 10). Vertrag über eine Erbteilung zwischen Ferdinand und Johann Jakob Waldbott von Bassenheim 1657 (Q 14). Auszug aus dem Heiratsvertrag zwischen Catharina Margaretha Anna Waldbott von Bassenheim und Friedrich Anton von Wylich zu Großbernsau (Q 34). Auszug aus dem Heiratsvertrag zwischen Ferdinand Waldbott von Bassenheim und Odilia geb. von Reuschenberg zu Setterich, 1686 (Q 40). Lehnsbrief des Erzbischofs Joseph Clemens von Köln über die Herrschaft Olbrück für Johann Jakob Waldbott, 1699 (Q 42). Lehnsbrief des Erzbischofs Joseph Clemens von Köln über die Herrschaft Bornheim für Johann Jakob Waldbott, 1695 (Q 57). Verzeichnis der Kornpreise zu Köln, 1704 - 1711 (Q 62). Inventar über den Besitz von Ferdinand Waldbott von Bassenheim zu Bornheim, 1688 (Q 66). Auszüge aus einem Lehnsregister der Äbte von Stavelot (Stablo) französisch/lateinisch, 1342 - 1613 (Q 68 - 71). Lehnsbrief des Erzbischofs Adolf von Köln über die Herrschaft Olbrück für Johann Waldbott, 1555 (Q 74). Beschreibung: 8 cm, 348 Bl., lose, Q 1 - 75, Q 68 - 73 doppelt vergeben.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:29 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 3. Buchstabe W (Gliederung)