Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet, dass seine Räte auf einem Rechtstag in Wachenheim einen Vergleich geschlossen haben in der Streitsache zwischen Abt und Konvent des Klosters Limburg einerseits und den Edeln, Priestern und der Gemeinde zu Dürkheim andererseits wegen des Waldrechts im Dürkheimer Wald, im Bannwald genannt "der Heynmile" und im jungen Bannwald genannt "Blancken" gütlich beigelegt hat. . Siegelankündigungen von Kurfürst Friedrich (1), Abt des Klosters Limburg (2), Konvent des Klosters Limburg (3) und Gemeinde Dürkheim (4) "Datum Heidelberg uff montag nach dem sontag vocem jocunditatis" 1490. (Bl. 123 recto - 125 verso)