Bericht des Geheimen Rats Fumetti aus Frankfurt d. 19. Mai über die Sitzung der kurrheinischen Kreisversammlung de 5. Mai nebst Anlagen, nämlich 1. das Protokoll dieser Session und 2. die dazu gehörigen Dokumente
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AA 0014, 863
AA 0014 Kurköln IX, Münzsachen (AA 0014)
Kurköln IX, Münzsachen (AA 0014) >> 3. Akten >> 3.4. 18. Jahrhundert (bis 1803) >> 3.4.12. April - Juni 1760
1760 Mai 19
Enthaeltvermerke: Zum Protokoll gehörige Dokumente: Nr. 356. Kaiserliches Schreiben d. 27. März an Kurmainz wegen Publizierung des sub Nr. 357. anliegenden kaiserlichen Patents d. 4. März 1760 wegen Verrufung der braunschweig-wolfenbüttelschen geringhaltigen 1/6- und 1/12-Kreuzer-Stücke und Abbildung derselben. Nr. 358. Ein dsgl. Schreiben wegen Publizierung des sub Nr. 359. anliegenden kaiserlichen Patents d. 27. März wegen Verrufung der fürstlich fuldaschen 1/6-Reichstaler und 12-, 6-, 4-, 3- und 1-Kreuzer-Stücke nebst Abbildung derselben. Nr. 360. Schreiben des schwäbischen Kreiskonvents d. 18. April 1760 an den kurrheinischen Kreiskonvent, worin der letztere zur möglichst baldigen Entscheidung der Frage quomodo aufgefordert wird, um die Sache gemeinschaftlich ins Werk setzen zu können. Nr. 361. Enthält 15 Proponenda, welche dem Direktorium, dem Kurkreiskonvent vorgelegt sind, d. d. 23. April 1760, die Frage quomodo betreffend, worauf denn laut Bericht des Geheimen Rat Fumetti per Conclusum commune beschlossen ist, den schwäbischen Kreiskonvent zu ersuchen, anzuzueigen, was auf dem Münzprobationstag zu Augsburg etwa schon beschlossen ist, damit man sich danach richten könne. Ferner ist laut Bericht per Conclusum commune ein Schreiben an die Stadt Augsburg abgesendet, um sich von dieser einen künftigen Wardein zu erbitten, auch soll solches dem Oberrheinischen Kreis auf ein Schreiben desselben d. 15. Februar gemeldet werden. Nr. 362. Kaiserliches Schreiben d. 2. April 1760 an Kurmainz bei Übersendung des sub Nr. 363. anliegenden kaiserlichen Patents d. d. 29. Januar 1760, den Verruf der dortmundschen 1/6-Reichstaler betreffend. Nr. 364. Ein Schreiben des schwäbischen Konvents, ohne Bezug auf das Münzwesen. Nr. 365. Ausschreiben von Kurmainz an die kurrheinischen Kreisstände d. d. 25. März 1760, worin die Eröffnung des kurrheinischen Münzprobationstages auf den 28. April anberaumt wird. Nr. 366. Ein Memoriale der Deputierten der Stadt Gelnhausen an den kurrheinischen Kreiskonvent, ohne Bezug auf das Münzwesen. Nr. 367. Die Anlage zu vorstehendem Memoriale, ein Edikt der Landgräfin Maria von Hessen. Demnächst folgen vier Beilagen, welche sich der Geheime Rat Fumetti laut seinem Bericht heimlicherweise von den kurmainzschen und kurtrierschen Gesandtschaften zu verschaffen gewusst hat, und zwar: 1. Elf Proponenda, welche dem Münzprobationstag vorgelegt werden sollen, nebst den dazu gehörigen kurmainzschen und kurtrierschen votis, betreffend den für den Münzprobationstag zu erwählenden Wardein, ferner das Normativum, nach welchen die Valvationen vorzunehmen seien, die Münzen, welche zuerst zu verrufen und welchen noch ein einstweiliger Kurs zu verstatten sei, endlich die Publikation der kaiserlichen Edikte. 2. Das Proponendum, welches schon sub Nr. 862 d. 16. Mai von Kurmainz an den Kurfürsten von Köln eingesandt ist. 3. und 4. Kurtriersches und kurmainzsches Votum auf vorstehendes Proponendum.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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11.05.2026, 09:57 MESZ
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