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Brief an den Amtmann zum Einsatz der Folter gegen einen Dieb
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.3 Diebstahl, Untreue, Betrug
1722 Juni 12
Enthält: Der [Jurist] C. Hoffen [?] aus Bonn antwortet auf einen Brief vom 9.d. M. Er seinerseits trage Bedenken, zum Verhör von Gerhard Poel die Folter einzusetzen. Die Denunziation des Peter Müller sei in vielen Punkten nicht genug bewiesen, als dass man so hart gegen ihn vorgehen sollte. Um die vielen Diebstähle zu ahnden, jedoch könne man jedoch erstere [d. h. die Folter] einsetzen. Denn er hat bisher alles, was sowohl Peter Müller ausgesagt hatte, als auch was von anderer Seite gegen ihn vorgebracht worden war, geleugnet, auch die Komplizenschaft eines hiesigen Juden. Er (der Absender) würde sonst alles gerne mitgeteilt haben.