Des Amtes Ebeleben und dahin gehöriger Dorfschaften, auch von dem Dorf Bothenheilingen [sö. Mühlhausen], einzufordernde volle Steuer in Land-, Trank- und Pfennigsteuern, auch die von den auf dem Ebelebener Markt zum öffentlichen Schank gebrachten ausländischen Getränken an Bier und Wein zu entrichtende Wein- und Biersteuer, Bd 1