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Bischofsheim: Ritter Hermann v. Rodenberg und Siegfried v. 'Gentzingen', Kaplan des Klosters St. Agnes in Mainz, bekunden, daß sie ihren Hof in Bischofsheim (Bischovis-) jenseits des Rheins mit allen Zugehörungen an Foltz von Bischofsheim, seine Frau Gudel und ihren Sohn Reinhold (Rynold) für ihr Lebtag verliehen haben, wofür sie jedes Jahr zwischen 'den zweien unser frauwen tagen' [Mariae Himmelfahrt, Aug. 24, und Mariae Geburt, Sept. 8], wenn die Frankfurt Messe stattfindet, 40 Malter Korn und 6 Malter Weizen, Mainzer Maß, und 20 Bündel Heu (schowbe) und 20 Bündel Stroh auf ihre Kosten nach Mainz an die Ringmauer liefern sollen. An St. Martinstag [Nov. 11] sollen sie 10 Kapaune und 2 Malter Rüben bezahlen und jedes Jahr für die Empfänger 1 Ochsen und 2 Schweine 'in unsere koste halden'. Wenn die Aussteller einen 'dinkman setzen' müssen, sollen sie das tun, die Beständer dürfen dann von ihrer Pacht 3 Malter Korn einbehalten. Für den Fall, daß der gen. Reinhold stirbt, ist vereinbart, daß Grete, die Tochter der Eheleute, an seiner Stelle den Hof besitzen soll. Wenn der Hof 'verbrant wurde', sollen sie 24 Pfund Heller daran verbauen. Das Ehepaar hat den Ausstellers Heinrich, Schultheiß, 'Foltzen Eiden' und Heinrich Berkorne aus Bischofsheim zu Bürgen gesetzt, die nach Mainz in die Leistung [Einlager] kommen sollen, wenn sie den einen oder anderen Punkt nicht einhalten. Auf Bitten der Aussteller hat der kaiserliche Notar Ulrich von 'Freisingen' ein Instrument darüber gefertigt. Äbtissin und Konvent des Klosters St. Agnes bestätigen die Verleihung ihres Hofes.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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