Amtsgericht Neuhaus/Oste 1852-1973 (Bestand)
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NLA ST, Rep. 72/172 Neuhaus
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.4 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.4.6 Polizei und Justiz
1726-1983
Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Im Königreich Hannover wurden bis 1852 Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene von einer Dienststelle, dem Amt, wahrgenommen. Erst nachdem auch das Königreich Hannover Anschluss an die Gewaltenteilung gefunden hatte, kam es durch die seit 1848/50 vorbereitete große Verfassungs- und Verwaltungsreform mit Wirkung vom 1. Oktober 1852 zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmte die Aufhebung aller Patrimonialgerichte und sah drei Instanzen vor: Amtsgerichte, Obergerichte und das Ober-Appellationsgericht.
Die begrifflich bereits existierenden Amtsgerichte wurden aus den Ämtern ausgegliedert und traten als selbständige und unabhängige Institutionen neben die Ämter. In aller Regel war der Sprengel des Amtsgerichts mit dem des Amts identisch.
An den Aufgaben des Amtsgerichts änderte sich zwischen 1852 und 1973 grundsätzlich wenig. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf streitige und nichtstreitige Zivilsachen, namentlich Grundbuch-, Vormundschafts- und Stiftungssachen, die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster-, Schiffs-, Vereins- und Güterrechtsregister (vgl. RGBl. 1898, S. 771). In streitigen Vermögenssachen gehörte die Sache ab einer bestimmten Höhe des Streitwertes an vor die Ober- bzw. Landgerichte. Die Untersuchung und Aburteilung der früheren Polizeistrafsachen übertrug die hannoversche Strafprozessordnung einem Kollegium aus zwei Schöffen unter Vorsitz des Amtsrichters. In preußischer Zeit beschäftigen sich die Schöffengerichte mit einfachen Beleidigungen, leichten Fällen des Diebstahls, Betrugs, der Unterschlagung, Hehlerei und Sachbeschädigung; darüber hinaus mit Fällen, die ein festgesetztes Strafmaß nicht überschritten.
Das Amtsgericht Neuhaus hatte bei seiner Einrichtung im Jahr 1852 zwei Richter. Im Jahr 1896 wurde ein neues Amtsgerichtsgebäude errichtet. Um 1932 war dort
Bestandsgeschichte: der Amtsgerichtsrat Dr. Herninghausen tätig.
Durch das Zweite Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 7. März 1973 wurde das Amtsgericht Neuhaus zum 1. Juli dieses Jahres aufgehoben; sein bisheriger Sprengel fiel an das Amtsgericht Otterndorf.
II. Bestandsgeschichte
Nach der Trennung von Justiz und Verwaltung 1852 wurden die Gerichtsakten aus der Gesamtregistratur der Ämter separiert und als neue Amtsgerichtsregistraturen verselbständigt.
Ein älterer Bestand des Amtsgerichts Neuhaus ist 1943 in Hannover verbrannt. 1988 wurden die älteren Amtsbücher, die nach dem Zweiten Weltkrieg in das Kreisarchiv des Landkreises Cuxhaven in Otterndorf gelangt waren, von dort an das Staatsarchiv Stade abgegeben.
Die Akte zur Nummer 369 fehlt. Die Nummern 1861 bis 1863 sind nicht belegt.
III. Ergänzende Bestände
Rep. 73 (= Hypothekenbücher und Grundbücher der Amtsgerichte)
Rep. 74 Neuhaus (= Amt Neuhaus/Oste bis 1885)
Rep. 272 Otterndorf (= Amtsgericht Otterndorf ab 1974)
IV. Literatur
Lenz, Wilhelm: Dat Nygehus. Aus Geschichte und Gegenwart des Fleckens Neuhaus (Oste). Mit Beitr. von Rudolf Lembcke u. a. Otterndorf 1981 (Sonderveröffentlichungen des Heimatbundes der Männer vom Morgenstern: Neue Reihe; 9; Veröffentlichung der Kranichhaus-Gesellschaft; 9), S. 44 - 47, 92.
Schulze, Heinz-Joachim: Die hannoversche Justiz- und Verwaltungsreform und das politische System des Nachmärz im Landdrosteibezirk Stade. In: Die Herzogtümer Bremen und Verden und das Land Hadeln in späthannoverscher Zeit (1848-1866). Hrsg. von H.-J. Schulze. Stade 1981, S. 39 - 62.
Der Bestand wurde von der Angestellten Frau Schmeelk verzeichnet und von der Unterzeichneten korrigiert.
Stade, im Mai 2012 Antje
Bestandsgeschichte: Schröpfer
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Im Königreich Hannover wurden bis 1852 Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene von einer Dienststelle, dem Amt, wahrgenommen. Erst nachdem auch das Königreich Hannover Anschluss an die Gewaltenteilung gefunden hatte, kam es durch die seit 1848/50 vorbereitete große Verfassungs- und Verwaltungsreform mit Wirkung vom 1. Oktober 1852 zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmte die Aufhebung aller Patrimonialgerichte und sah drei Instanzen vor: Amtsgerichte, Obergerichte und das Ober-Appellationsgericht.
Die begrifflich bereits existierenden Amtsgerichte wurden aus den Ämtern ausgegliedert und traten als selbständige und unabhängige Institutionen neben die Ämter. In aller Regel war der Sprengel des Amtsgerichts mit dem des Amts identisch.
An den Aufgaben des Amtsgerichts änderte sich zwischen 1852 und 1973 grundsätzlich wenig. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf streitige und nichtstreitige Zivilsachen, namentlich Grundbuch-, Vormundschafts- und Stiftungssachen, die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster-, Schiffs-, Vereins- und Güterrechtsregister (vgl. RGBl. 1898, S. 771). In streitigen Vermögenssachen gehörte die Sache ab einer bestimmten Höhe des Streitwertes an vor die Ober- bzw. Landgerichte. Die Untersuchung und Aburteilung der früheren Polizeistrafsachen übertrug die hannoversche Strafprozessordnung einem Kollegium aus zwei Schöffen unter Vorsitz des Amtsrichters. In preußischer Zeit beschäftigen sich die Schöffengerichte mit einfachen Beleidigungen, leichten Fällen des Diebstahls, Betrugs, der Unterschlagung, Hehlerei und Sachbeschädigung; darüber hinaus mit Fällen, die ein festgesetztes Strafmaß nicht überschritten.
Das Amtsgericht Neuhaus hatte bei seiner Einrichtung im Jahr 1852 zwei Richter. Im Jahr 1896 wurde ein neues Amtsgerichtsgebäude errichtet. Um 1932 war dort
Bestandsgeschichte: der Amtsgerichtsrat Dr. Herninghausen tätig.
Durch das Zweite Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 7. März 1973 wurde das Amtsgericht Neuhaus zum 1. Juli dieses Jahres aufgehoben; sein bisheriger Sprengel fiel an das Amtsgericht Otterndorf.
II. Bestandsgeschichte
Nach der Trennung von Justiz und Verwaltung 1852 wurden die Gerichtsakten aus der Gesamtregistratur der Ämter separiert und als neue Amtsgerichtsregistraturen verselbständigt.
Ein älterer Bestand des Amtsgerichts Neuhaus ist 1943 in Hannover verbrannt. 1988 wurden die älteren Amtsbücher, die nach dem Zweiten Weltkrieg in das Kreisarchiv des Landkreises Cuxhaven in Otterndorf gelangt waren, von dort an das Staatsarchiv Stade abgegeben.
Die Akte zur Nummer 369 fehlt. Die Nummern 1861 bis 1863 sind nicht belegt.
III. Ergänzende Bestände
Rep. 73 (= Hypothekenbücher und Grundbücher der Amtsgerichte)
Rep. 74 Neuhaus (= Amt Neuhaus/Oste bis 1885)
Rep. 272 Otterndorf (= Amtsgericht Otterndorf ab 1974)
IV. Literatur
Lenz, Wilhelm: Dat Nygehus. Aus Geschichte und Gegenwart des Fleckens Neuhaus (Oste). Mit Beitr. von Rudolf Lembcke u. a. Otterndorf 1981 (Sonderveröffentlichungen des Heimatbundes der Männer vom Morgenstern: Neue Reihe; 9; Veröffentlichung der Kranichhaus-Gesellschaft; 9), S. 44 - 47, 92.
Schulze, Heinz-Joachim: Die hannoversche Justiz- und Verwaltungsreform und das politische System des Nachmärz im Landdrosteibezirk Stade. In: Die Herzogtümer Bremen und Verden und das Land Hadeln in späthannoverscher Zeit (1848-1866). Hrsg. von H.-J. Schulze. Stade 1981, S. 39 - 62.
Der Bestand wurde von der Angestellten Frau Schmeelk verzeichnet und von der Unterzeichneten korrigiert.
Stade, im Mai 2012 Antje
Bestandsgeschichte: Schröpfer
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST