Wimpfen: Der Notar Dieter von Heinsheim beurkundet das Testament des Dieter v. Eisesheim, Pfründner des Stifts Wimpfen. Dieser stiftet zu seinem Seelenheil und dem seiner Eltern eine ewige Pfründe am St. Nikolausaltar. Der dafür eingesetzte ständige Priester soll gen. gottesdienstliche Pflichten erfüllen. Zu seinem Unterhalt stattet er sie u. a. mit seinem Hof zu Wimpfen und weiteren, näher beschr. Gütern in Wimpfen, Eisesheim und Kochendorf aus. Er überträgt die Pfründe dem Priester Konrad v. Eisesheim, dem Sohn seines Bruders. Nach dem Tod des Konrad soll die Pfründe der Reihe nach an Hugo, Sohn des Viztum, nach weiterer Vakanz an Johann 'Nante' (?), danach an Werner, Sohn des Melwer, danach an Konrad, Sohn des Metzeler, kommen. Dann soll die Kollation Dekan und Kapitel des Stifts Wimpfen vorbehalten sein. Zu Testamentsvollstreckern hat er Heilman, Pleban, und Merkelin, Kanoniker des Stifts Wimpfen, Wolfram und Konrad v. Eisesheim und Konrad v. Gundelsheim bestimmt. Diese sollen jedes Jahr 40 Pfund Heller und 6 Schillinge der Einkünfte der beweglichen und unbeweglichen Güter erhalten für sein Seelenheil. Den Testamentsvollstreckern wird erlaubt, nach dem Tod des Konrad v. Eisesheim die Hälfte des Hofes, den er [Dieter v. Eisesheim] bewohnt hat, der Pfründe zuzuschlagen, die einst von Heinrich v. Gundelsheim eingerichtet wurde. Er bestimmt weiterhin, daß Hugo, der Sohn des gen. Viztums, näher beschriebene Einkünfte haben soll, damit er der Stellung eines Schülers (in habitu scolaris) gemäß leben kann.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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