Umsetzung des sogenannten Digitalpakts Schule
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/020 A170111/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/020 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2017
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
1. Juni 2017
Heute tagt die Kultusministerkonferenz in Stuttgart. Hauptthema ist die Umsetzung des sogenannten Digitalpakts Schule. Das ist ein von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka angekündigtes 5- Milliarden- Euro- Programm. Damit sollen die Schulen eine bessere digitale Ausrüstung bekommen. Zur Umsetzung entwickeln die Länder Eckpunkte. Verschiedene gesellschaftliche Gruppen beobachten die Entwicklung mit Interesse. Die Arbeitgeber erwarten eine bessere Qualifikation für die Schulabgänger und Berufseinsteiger. Von Gewerkschaftsseite begrüßt man, daß es mehr Zusammenarbeit der Länder in der Bildung geben soll. Gleichzeitig drängt die GEW darauf, dass auch Lehrer besser weitergebildet werden, um digitalen Unterricht geben zu können.
Bundesgeld für Bildung in den Ländern - der aktuelle Stand zu Eckpunkten zum Digitalpakt Schulen auf der heutigen Kultusministerkonferenz
Wirtschaft setzt auf digitalisierte Schulen - und erhofft besser qualifizierte Berufsanfänger
Fit für die Arbeitswelt? Schülerinnen und Schüler sehen noch Nachholbedarf beim digitalen Unterricht
Geld allein ist nicht alles - die Lehrergewerkschaft GEW fordert bessere Lehrerweiterbildung / Interview mit Doro Moritz, Landesvorsitzende GEW / Mod.
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Wirtschaft setzt auf digitalisierte Schulen - und erhofft besser qualifizierte Berufsanfänger
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Geld allein ist nicht alles - die Lehrergewerkschaft GEW fordert bessere Lehrerweiterbildung / Interview mit Doro Moritz, Landesvorsitzende GEW / Mod.
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Audio-Visuelle Medien
Grenke, Wolfgang; Unternehmer
Haarbrücker-Graf, Astrid; Lehrerin
Holzwarth, Celine; Auzubildende
Schweizer, Sebastian; Fertigungsmeister
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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