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Plane über die grosherzoglich Badische herrschaftliche Waldungen des Revieres Todtmoos im Ober-Forstamte St. Blasien
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, H Gemarkungspläne
Gemarkungspläne >> Badische Orte >> T >> Todtmoos, WT
1818
Ein Band, drei Tabellen über den Flächeninhalt der Bestände der jeweiligen Walddistrikte und drei Karten.
Plan Nro. I über den kleinen Freiwald ...
Forstgrenzkarte, Grenzsteine mit Nr., Flurnamen, Schummerung, Walddistrikte mit Nr., Gewässer (u. a. Winkel- und Schwarzenbächle) und Wald eingezeichnet. Angrenzer benannt.
Plan Nro. II über den groszen Freiwald ...
Forstgrenzkarte, Grenzsteine teilweise mit Winkeln und Graden, Höhenunterschiede farbig, Flurnamen, Wald, Walddistrikte mit Nr., Gewässer (u. a. Ahornbrunnen-, Schwarzen-, Sonnenmatt- und Hasselbächle), Straßen und Wege eingezeichnet. An der Straße nach Herrenschwand "steinernes" Kreuz und eine Kapelle im Grundriß. Angrenzer benannt. Nachträgliche Bleistifteinzeichnungen.
Plan Nro. III über den Superiorats-, Frauen-, Schwarzenbach- und Hornwald ...
Forstgrenzkarte, Grenzsteine mit Winkeln und Graden, Höhenunterschiede farbig, Flurnamen. Walddistrikte mit Nr., Wald, Gewässer (u. a. Wehra, "kleines Sägen"-, Sägen-, Frauenwasen- und Flosserbächle), Straßen und Wege eingezeichnet, Angrenzer benannt.
1. Karte: 61 x 97, 2. Karte: 85 x 119, 3. Karte: 95 x 124 (Höhe x Breite)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.