Der Konstanzer Domherr und Pfarrer zu Ulm Heinrich Neithardt stiftet in seiner Pfarrkirche in Altheim ("Althain") [Alb/Alb-Donau-Kreis] eine Frühmesse und ein Predigtamt. Die Stiftung erfolgt mit Bewilligung von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als den Patronatsherren der Pfarrkirche. Zur Ausstattung übergibt er Besitzungen und Einkünfte in Bernstadt ("Berunstat") [Alb-Donau-Kreis], Börslingen ("Berszlingen") [Alb-Donau-Kreis], Neenstetten ("Nensteten") [Alb-Donau-Kreis], Walkstetten ("Walstetten") [abgegangen bei Bernstadt/Alb-Donau-Kreis] und Altheim. Diese Güter und Einkünfte sollen auf ewige Zeiten bei der Messe verbleiben und dem Kaplan oder Prediger zum Unterhalt dienen. Der Kaplan und Prediger soll außerdem jedes Jahr einen Jahrtag für die Eltern, Geschwister und Vorfahren des Stifters und nach dessen Tod auch für ihn feierlich begehen. Bei Säumnis soll der Amtmann zu Altheim von den Einkünften des Kaplans in dem betreffenden Jahr 4 Pfund Heller einziehen. Davon gehen je 1 Pfund Heller an die Pfarrer zu Altheim, Weidenstetten [Alb-Donau-Kreis] und Holzkirch [Alb-Donau-Kreis]. Das vierte Pfund kann der Amtmann für sich behalten. Das Patronatsrecht für die Frühmesse und das Predigtamt behält sich der Stifter auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tod fällt es an die Familie Neithardt und bei deren Aussterben an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm. Die Stiftung unterstellt Heinrich Neithardt dem Schirm der Stadt Ulm. Er bittet den Augsburger Bischof Peter [von Schaumberg] oder dessen Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten um die Bestätigung der Stiftung.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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