Oberlin Kneller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Thoman Becherholz und seiner Ehefrau Elisabeth sowie des Wendel Michelfelder d. J. und seiner Ehefrau Margarethe sowie des Jakob Michelfelder über 49 Gulden gegenüber Hans Walter und Martin Zimmermann als Verwalter des von Bischof Eberhard von Speyer eingezogenen Guts des Wiedertäufers Hans Reinlin (Reinling, Rheinlin) von Zeutern.