Erzbischof Max Heinrich erneuert dem etc. Schall von Morenhoven gegen ein neuerdings hergeschossenes Darlehn die Pfandschaft des Amtes Rheinbach (Erzbischof Ferdinand hat am 29. Juni 1649 eine Verschreibung auf Rheinbach getätigt mit Heinr. Degenhart von Schall, Kämmerer, Rat und Amtmann zu Rheinbach, und seiner Frau Kath. gen. und geb. Schall von Bell zu Lüfftelberg; auf der Rückseite: (1741 Januar 23) Isabella Maria verwitwete Freifrau von Schall zu Morenhoven, geb. Freiin von Schall zu Mülheim, als Vormünderin ihres Sohnes Clemens August Maria bekennt, daß Erzbischof Clemens August die von ihrem verstorbenen Ehegatten Maximilian Heinrich Freiherr von Schall zu Morenhoven herrührende Pfandschaft am Schluß und Burghof zu Rheinbach eingelöst hat).
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