Standhaffte Widerlegung der Limpurgischen Außführung wegen Adelmannsfelden, darinnen nicht nur allen durchgehends unstatthafften Einwendungen kräfftigst begegnet, sondern auch nochmahls gründlich erwiesen wird, daß ersagtes freyes- und eigenes Ritter-Guth, nach abgang des Gräfl. Limburgischen Manns-Stammens, dem freyherrlich- von Hohensteinischen Geschlechte gänzlich erlediget, und per Consolidationem Dominii directi, cum utili, pleno jure wider heimgefallen seye, mithin die von einem Höchst-preißlichen Kayserlichen Reichs-Hof-Rath vor Hohenstein gerechtest außgesprochene Urthel zur Ungebühr angefochten werde. Nebst beygedruckten vier rechtlichen Guthachten der Juristen-Facultäten zu Tübingen, Salzburg und Rinteln. Beylagen: S.1-102 Eßlingen: Gottlieb Mäntlern