Abt Hermann macht bekannt, daß er Wessel Hasenkamp, Sohn des + Wessels, zu Dienstmannsrecht mit dem Hof Weitmar, dem Holzgericht in der Weitmarer Mark und dem Gut Bischoping (Bischopping) samt allem Zubehör in den Kirchspielen und Gerichten Bochum und Wattenscheid belehnt hat. Wessel hat gehuldigt. Anwesend waren Bertram von Nesselrode, Herr zum Stein und Rade, Johann von der Kapellen und Reinhard von Raesfeld [zum Luttikenhave]. - Es siegelt der Aussteller. - Gegeven ... uf gudestagh na Catharine virginis.