Innozenz VI. gewährt dem neuen Corveyer Abt Heinrich von Spiegel das Recht, dass der Beichtvater, den er sich auserwähle, für alle von ihm bekannten Sünden, nur einmal in Todesgefahr die Absolution erteilen dürfe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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