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Gesandtschaft Hannover (Bestand)
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I. HA Rep. 81 Hannover I. HA Rep. 81 Hannover nach 1807
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten >> Auswärtige Angelegenheiten
Laufzeit: 1814 - 1876
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Die preußische Gesandtschaft in Hannover hatte wie alle diplomatischen Vertretungen die Aufgabe, den diplomatischen Verkehr zwischen Preußen und dem (seit 1814) Königreich Hannover, dem auf dem Wiener Kongress die Niedergrafschaft Lingen, das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Grafschaft Bentheim, das Hochstift Hildesheim, die Stadt Goslar, Bereiche des Untereichsfelds und das Fürstentum Ostfriesland zugeteilt wurden, zu regeln. Die seit 1714 bestehende Personalunion zwischen "Kurhannover" und Großbritannien setzte sich noch bis zum Tod König Wilhelms IV. im Jahr 1837 fort. Weiterhin hatte sich die Gesandtschaft der Belange und Probleme sowie der Anliegen und Wünsche einzelner Personen und privater Einrichtungen im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr anzunehmen.
Im Dezember 1813 übertrug König Friedrich Wilhelm III. von Preußen seinem Grand-Maître à la Garderobe, dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an den beiden mecklenburgischen Höfen und bei den Hansestädten, Graf August Otto von Grote (1747-1830), die Betreuung der Gesandtschaft in Hannover und Oldenburg. In der Tradition des preußischen Kreisgesandten übte Graf von Grote sein Amt von Hamburg aus aus. (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, I. Nr. 3669. Laut Schreiben des oldenburgischen Staats- und Kabinettsministeriums starb von Grote am 24.03.1830, anders: "Grote, Graf August Otto", von W. Melle, in: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB), Band 9 (1879), S. 757-758 (hier 26.03.). Dietmar Grypa: Der Diplomatische Dienst des Königreichs Preußen (1815 - 1866). Institutioneller Aufbau und soziale Zusammensetzung (= Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 37), Berlin 2008, S. 22f.)
Nach seinem Tod im Frühjahr wurde Mitte Mai 1830 der Kammerherr und Legationsrat Graf Joachim Carl Ludwig Mortimer von Maltzan (1793-1843) zum außerordentlichen Gesandten ernannt. (Maltzan wurde 1841 zum Außenminister ernannt; vgl. GStA PK, I. HA Rep. 90, Nr. 891. GStA PK, I. HA Rep. 100, Nr. 175. GStA PK, VI. HA Maltzan, Mortimer Graf von. GStA PK, VI. HA, FA Werther, v., Nr. 25. Acta Borussica, NF: Protokolle des Preußischen Staatsministeriums, Bd. 3: 9. Juni 1840 bis 14. März 1848, bearb. von Bärbel Holtz, Hildesheim 2000 unter http://www.bbaw.de/bbaw/Forschung/Forschungsprojekte/preussen_protokolle/bilder/Band_3.pdf [Zugriff 29.02.2012]. Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815 bis 1870, hg. von Struckmann Johann Caspar, Berlin 2003, S. 160f.)
Bereits zwei Jahre später wurde von Maltzan jedoch wieder abberufen. Der Gesandte in Kassel, General-Major Frhr. Carl Wilhelm Ernst von Canitz und Dallwitz (1787-1850), übernahm zunächst die Betreuung der Gesandtschaft Hannover. Sein Legationssekretär war [wahrscheinlich] der spätere Gesandte Graf Theodor Franz Christian von Seckendorff-Gutend (1801-1858). (Vgl. I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hannover, Nr. 211; "Canitz und Dallwitz, Karl Wilhelm Ernst Freiherr von" von Julius von Hartmann, in: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB), Band 3 (1876), S. 757-759. Gernot Dallinger: Karl von Canitz und Dallwitz. Ein preußischer Minister des Vormärz. Darstellung und Quellen. Köln und Berlin 1969 (Veröffent-lichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz; Bd. 3). Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815 bis 1870, hg. von Johann Caspar Struckmann, Berlin 2003, S. 81f. GStA PK, VI. HA, Nl Canitz und Dallwitz, K. E. W. v)
Wegen der Errichtung des Deutschen Zollvereins trennte der König die beiden preußischen Auslandsvertretungen in Kassel und Hannover im Sommer 1837. Zwischen Hannover, Oldenburg und Braunschweig existierte ein Zollverband. Die Hansestädte sowie die beiden mecklenburgischen Herzogtümer waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht Mitglieder des Zollvereins. (Vgl. Als die Schranken fielen. Der Deutsche Zollverein. Ausstellung des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz zur 150. Wiederkehr der Gründung des deutschen Zollvereins 1834, Berlin 1984. Multimedia-Präsentation unter http://hgisg.geoinform.fh-mainz.de [Zugriff 01.03.2012].)
Ende Juli 1841 teilte der König von Preußen Ernst August I. von Hannover mit, dass er von Canitz abberufen habe und gab im April 1842 bekannt, dass er zu seinem Nachfolger den Kammerherrn Graf Theodor Franz Christian von Seckendorff-Gutend (1801-1858) ernannt habe. Fünf Jahre später, im Mai 1847 wurde auch von Seckendorff wieder abberufen und durch Freiherrn (ab 1879 Graf) Alexander Gustav Adolph von Schleinitz (1807-1885) ersetzt. Er war nur sehr kurz als Gesandter tätig, da der König ihn im Juli 1849 im Ministerium Brandenburg wieder zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannte (bis 1850). (Vgl. "Schleinitz, Alexander von"; von Bärbel Holtz, in: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 23, Berlin 2007, S. 58. Vgl. Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815 bis 1870, hg. von Johann Caspar Struckmann, Berlin 2003, S. 222f.)
Als Nachfolger wurde der Unterstaatssekretär im Außenministerium 1848/49, Graf Hans Adolph Carl von Bülow-Potremse (1807-1869), bestimmt, der jedoch ebenfalls nur kurz als Gesandter tätig war. (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, ZB Nr. 559, Nr. 560 und Nr. 561. Vgl. Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815 bis 1870, hg. von Johann Caspar Struckmann, Berlin 2003, S. 73f.) Bereits im Frühjahr 1850, als von Bülow in den Staatsdienst von Mecklenburg-Schwerin als Minister des Innern und Äußeren übertrat, wurde der Posten erneut vakant. Bis zur Besetzung des Postens mit dem Gesandten in außerordentlicher Mission, also als ständiger Vertreter ohne offizielle Akkreditierung, am königlich hannoverschen Hof, Graf August Ludwig Ferdinand von Nostitz-Rieneck (1777-1866) (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, ZB Nr. 897 sowie III. HA MdA, I Nr. 2883. GStA PK, VI. HA, Nl Canitz und Dallwitz, K. v., Nr. 87. GStA PK, VI. HA, Nl Manteuffel, O. v., Titel 2 Nr. 80. "Nostitz, Ferdinand Graf von", von Bernhard von Poten, in: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 24 (1887), S. 28 f.), nahm Prinz Gustav zu Ysenburg und Büdingen (1813-1883) (Vgl. Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815 bis 1870, hg. Johann Caspar von Struckmann, Berlin 2003, S. 128f.) wichtige Geschäfte der Gesandtschaft wahr.
Im Sommer 1855 unterbreitete die preußische Admiralität dem Außenminister die Bitte, im Großherzogtum Oldenburg eine eigenständige Gesandtschaft einzurichten, da die preußischen Interessen in den Auseinandersetzungen zwischen Hannover und Oldenburg um die Jade-Gegend nicht durch einen Gesandten getragen werden könnten. (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 3669.)
1859 wurde Graf von Nostitz nach Braunschweig abberufen und Prinz Gustav zu Ysenburg und Büdingen, der zuvor bereits von 1852 bis 1858 in Hannover Legationssekretär und dann in Weimar Gesandter gewesen war, nach Hannover versetzt und zugleich zum außerordentlichen Gesandten in Braunschweig bestimmt. (Vgl. I. HA, Rep. 89 Geh. Zivilkabinett, jüngere Perionde Nr. 12940, Bl. 215, 216.) Prinz zu Ysenburg war bis zur Annexion des Königreichs nach dem Deutschen Krieg und der Auflösung des Deutschen Bundes in Hannover als preußischer Gesandter tätig. Mit der Umwandlung des Königreichs in die preußische Provinz Hannover wurde die Gesandtschaft aufgelöst.
Preußische Gesandte für das Königreich Hannover
1813 - 1830 von Hamburg betreut durch Graf August Otto von Grote
1830 - 1832 von Hamburg betreut durch Graf Joachim Carl Ludwig Mortimer von Maltzan
1832 - 1837 von Kassel betreut durch Frhr. Carl Wilhelm Ernst von Canitz und Dallwitz
1837 - 1841 Frhr. Carl Wilhelm Ernst von Canitz und Dallwitz
1842 - 1847 Graf Theodor Franz Christian von Seckendorff-Gutend
1848 - 1849 Frhr. Alexander Gustav Adolph von Schleinitz
1849 - 1850 Graf Hans Adolph Carl von Bülow-Potremse
1850 - 1859 Graf August Ludwig Ferdinand von Nostitz-Rieneck (außerord. Gesandter)
1859 - 1866 Prinz Gustav zu Ysenburg und Büdingen (1852-1858 Legationssekretär)
Literatur:
- Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg. von Walther Hubatsch, Bd. 12 Teil A: Preußische Zentralbehörden, Marburg/Lahn 1978.
- Genealogisch-diplomatisches Jahrbuch für den preußischen Staat und zunächst für dessen Adel und die höheren Stände überhaupt; bzw. Handbuch für den Königlich-Preußischen Hof und Staat, Berlin 1794-1918.
- Der Diplomatische Dienst des Königreichs Preußen (1815 - 1866). Institutioneller Aufbau und soziale Zusammensetzung, bearb. von Grypa (= Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte Bd. 37), Berlin 2008.
- Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815 bis 1870, hg. von Struckmann Johann Caspar, Berlin 2003.
Bestandsgeschichte
Die Akten der Gesandtschaft Hannover gelangten über die Preußische Gesandtschaft Oldenburg und das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten 1883 ins Preußische Geheime Staatsarchiv. Es handelte sich um 6 laufende Meter (lfm), bzw. 345 Verzeichniseinheiten (VE) aus dem Zeitraum 1814 bis 1875. Vgl. I. HA Rep. 178 B, Nr. 2378: Acc. Nr. 170/1883.
Ob der letzte Gesandte in Hannover, Prinz Gustav zu Isenburg, das gesamte Archiv aus Hannover mit zu seinem neuen Dienstort Oldenburg genommen hat, ist bislang unklar. Er wurde im März 1867 vom Preußischen Außenminister zumindest beauftragt, die Bibliothek der Gesandtschaft in Hannover nach Oldenburg zu bringen.
Im Jahr 1883 übergab das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten dem Geheimen Staatsarchiv insgesamt 260 Akten zum Teil mit mehreren Bänden (Acc. Nr. 170/1883) der Gesandtschaften Hannover und Oldenburg. Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Oldenburg, Nr. 11; I. HA Rep. 178, Nr. 1974, fol. 102. Die Akten wurden erst im Staatsarchiv formiert.
Eine erste Revision wurde am 22. Oktober 1923 im Rahmen des Umzugs nach Dahlem durchgeführt.
1943 wurden die Gesandtschaftsakten als Teil der I. Hauptabteilung, Repositur 81 Gesandtschaften und Konsulate in die Salzbergwerke Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Nach Kriegsende beschlagnahmten sowjetische Truppen die Akten und überführten sie nach Moskau.
Erst 1955 und 1959 erfolgte die Rückgabe der Archivalien an das Deutsche Zentralarchiv, Abteilung Merseburg. Dort wurde im Februar 1962 eine Revision vorgenommen sowie das handschriftliche Findbuch, das Ende des 19. Jahrhunderts angelegt worden war, verfilmt.
Eine weitere Revision erfolgte im Jahr 1975: Aus dem Bestand wurden nach dem Provenienzprinzip die Archivalien betreffend die Gesandtschaft Oldenburg herausgenommen (I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Oldenburg nach 1807, Nrn. 1 - 20).
Bei der Revision wurden Aktentitel modernisiert, Enthält-Vermerke aufgenommen, nach numerus currens (Bär'sches Prinzip) signiert und die kleinteilige Klassifikation überarbeitet.
Der Bestand lagert derzeit im Westhafen.
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
I. HA Rep. 81 Hannover nach 1807, Nr. #
Zitierweise:
GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hannover nach 1807, Nr. #
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 81 Hannover nach 1807
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.