Kaiser Ludwig IV. gewährt Rat und Bürgerschaft von Radolfzell nach dem Vorbild seiner Vorgänger das Recht, in Zivilsachen vor keinem weltlichen Richter erscheinen zu müssen, außer vor ihrem Ammann zu Radolfzell, solang den Klägern in der Stadt das Recht nicht verweigert wird

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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