Joachim Kayser von Jesingen, vormals aus dem Land geflohen, weil er unter Missachtung der natürlichen Gebote, des geschriebenen kaiserlichen Rechts und der vom Herzog Christoph erlassenen Eheordnung seine Base Anna, Tochter des verstorbenen Hans Kayser (Bruder seines Vaters), die nach dem Tode seiner Ehefrau Katharina Mertzin als Haushälterin zu ihm gezogen war, geschwängert hatte, jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf seine kleinen Kinder unter den nachfolgenden Bedingungen wieder eingelassen: einen Monat lang im Gefängnis bei Wasser und Brot zu büßen und seine Atzung selbst zu bezahlen, keine Gesellschaften und Zechen mehr zu besuchen, keine Waffen zu tragen und zur Strafe 100 Pfund Heller zu entrichten: 50 Pfund an den Herzog sofort, die andere Hälfte an den Armenkasten zu Jesingen, und zwar in 10-Pfund-Raten, die er jährlich am Neujahrstag nach der Predigt vor der ganzen Gemeinde auf den Altar legen muß; außerdem den Ort, in dem seine Base wohnt, nicht mehr zu betreten, verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhalten, und schwört U. Vor seiner Wiederaufnahme hatte er es gewagt, an den Herzog zu appellieren, ihm die Ehe mit dieser Base zu erlauben, was ihm jedoch abgeschlagen wurde.