Prozeß zwischen dem Kloster Rot und der Gräflich Wolfeggischen Vormundschaft zu Waldsee vor dem Gericht der Konstanzer Kurie wegen des Zehnten aus 7 Höfen, die das Kloster von der Stadt Waldsee gekauft hat und des halben Gütleins zu Kenzenweiler. Durch Vermittlung des Prokurators Johann Kaspar Reutlinger kommt ein Vergleich zustande, indem das Kloster den strittigen Zehnten erhält, dafür aber seinen Zehnten aus den Äckern zu Poppenhausen in Tausch gibt nebst kleinerer Ansprüche auf den Zehnten zu Eggmansried. Trotzdem geht der Streit um den Zehnten zu Poppenhausen, Eggmannsried und Hopfenweiler weiter, bis das Kloster eine Wolfeggische Schuld an die Stadt Waldsee in Höhe von 900 fl bezahlt und damit die Abtretung aller Wolfeggischen Forderungen erreicht

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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