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Klage des Everhard von Wevort zu Holthausen ./. den Kramer Bernt Otto unterm Bogen. Die Parteien haben lange in Geschäftsverbindung gestanden. Kläger erhielt vom Beklagten Geld geliehen und Waren geliefert; er hat dafür Wertpapiere etc. versetzt. Er greift (.?.) die Abrechnung des Beklagten an und fordert Beträge zurück. Klage wird abgewiesen.

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Stadtarchiv Münster
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