Anspruch auf Entlassung aus unrechtmäßiger Haft und Schadenersatz. Der Kölner Kaufmann Anton Pino hatte den Kläger am 5. August 1694 mit Bewaffneten auf dem Weg von Holland nach Solingen bei Hilden festgehalten, ihm sein Pferd abgenommen und ihn auf Anweisung des Amtmannes von Spee nach Düsseldorf führen lassen. Hintergrund ist eine Schuldforderung Pinos an Otten von 1000 Rtlr., für deren Rückzahlung der Kläger allerdings vier Jahre Zeit haben soll. Pino gibt dagegen an, drei Wechsel des Otten seien in Amsterdam nicht akzeptiert worden.
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Anspruch auf Entlassung aus unrechtmäßiger Haft und Schadenersatz. Der Kölner Kaufmann Anton Pino hatte den Kläger am 5. August 1694 mit Bewaffneten auf dem Weg von Holland nach Solingen bei Hilden festgehalten, ihm sein Pferd abgenommen und ihn auf Anweisung des Amtmannes von Spee nach Düsseldorf führen lassen. Hintergrund ist eine Schuldforderung Pinos an Otten von 1000 Rtlr., für deren Rückzahlung der Kläger allerdings vier Jahre Zeit haben soll. Pino gibt dagegen an, drei Wechsel des Otten seien in Amsterdam nicht akzeptiert worden.
AA 0627, 4250 - O 256/1486
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 3. Buchstabe O
1695 - 1697 (1694 - 1695)
Enthaeltvermerke: Kläger: Louis (Ludwig) Otten, Handelsmann zu Solingen („so in gantz Europa seines großen kling und meßer handels halben berumbt“) Beklagter: Pfalz-neuburg. Kanzler und Räte zu Düsseldorf; als Intervenient der Kölner Kaufmann Anton Pino Prokuratoren (Kl..): Dr. Erhard (1695) Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Philipp Nidderer [1693] 1695 - Subst.: Lic. Johann Heinrich Flender - Subst.: Dr. Franz Philipp Högelen 1695 Prozeßart: Mandati de relaxando captivo sine clausula Instanzen: RKG 1695 - 1697 (1694 - 1695) Beweismittel: Kautionsschein (Q 2). Auszug aus der jül.-berg. Landordnung Kap. 44 (Q 3). Drei Wechsel des Klägers 1694 (Q 12). Beschreibung: 2 cm, 58 Bl., lose; Q 1 - 27, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 10:01 MESZ