Hermann Scheffer von Wertheim urkundet, das Graf Johann von Wertheim ihn, um Priester werden zu können, aus der Leibeigenschaft entlassen hat. Er verspricht, die Leibeigenen des Grafen nicht vor fremde Gerichte zu laden, sondern vor die, in denen sie sitzen. Erwirbt er Güter, wird er davon die gewöhnlichen Leistungen entrichten. Wird er nicht Priester, wird er wieder leibeigen werden.