Heinrich Abt von St. Peterstal und Helswindis Äbtissin von Burtscheid beurkunden die im Auftrag Kaiser Friedrichs II. von dem Erzbischof Engelbert (I.) in Köln seligen Gedächtnisses hinsichtlich der Mönche zu Burtscheid und der Nonnen auf dem Salvatorsberg bei Aachen getroffenen Anordnungen, wonach Erstere im Konvent zum hl. Johann Baptist in Burtscheid versetzt worden, unter Übertragung aller Besitzungen des bisherigen Konvents auf dieselben, ausgenommen jedoch die Pfarrkirche zu Rutten, welche stets dem zeitigen Dechanten des Kapitels B. M. zu Aachen, in Rücksicht auf dessen Rechtsansprüche gegenüber dem Konvent, zerferiert werden soll. Demselben Dechanten steht auch die Vergebung der Präbenden oder sonstigen Einkünften und Zugehörigungen der genannten Pfarrkirche zu, (nur in Bezug auf die Kapelle St. Evermasi daselbst hat er kein Recht) so wie er auch als von einem Drittel des kleinen und großen Zehnten im Wirtschaftshof (granpia) der Konventualinien an den nämlichen Orten 10 Müdden Roggen und 10 Müdden Gerste (genannt haspelcoyrn) jährlicher Pacht zu empfangen und außerdem auch den großen Zehnten, 10 Bönner in Luden und der große und kleine Zehnte des Pfarrhauses (dotis ecclesie) daselbst zu eigen hat. Actum a. dom. M. C. C. tricesimo.