Ortsamt West (Bestand)
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4.64/13
Staatsarchiv Bremen (Archivtektonik) >> Gliederung >> 4. Staatliche Stellen und Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde Bremen >> 4.1. Zentrale Angelegenheiten und Inneres >> 4.1.3. Gebietsverwaltung
1972 - 1991
Enthält: Protokolle der Beiräte Findorff, Walle und Gröpelingen - Protokolle der Beiratsausschüsse - Zeitungsausschnitte
Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem 1939 mehrere preußische und bremische Gemeinden und 1945 die verbliebenen bremischen Landgemeinden in die Stadt Bremen eingegliedert worden waren, wurden 1946 für die eingegliederten Gemeinden Ortsämter gebildet (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1946, S. 117-119). Sie hatten die Aufgabe, vor Ort als Außenstellen bestimmter Fachverwaltungen und als Stellen zur Vertretung örtlicher Belange zu arbeiten. Zur Beratung der Ortsamtsleitung erhielt jedes Ortsamt einen Beirat, der aus Einwohnern bestand, die von der Bürgerschaft zu wählen waren.
In den von den Eingemeindungen nicht betroffenen und überwiegend zentrumsnahen Stadtteilen Bremens wie Findorff, Walle und Gröpelingen entstanden 1946 keine Ortsämter und Beiräte. Erst 1971 wurden hier die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung von Beiräten geschaffen, als die Stadtbürgerschaft das Ortsgesetz über die Beiratstätigkeit im ortsamtsfreien Gebiet der Stadtgemeinde Bremen beschloss (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1971, S. 167-170). Dieses Gesetz, das am 13. Oktober 1971 in Kraft trat, legte fest, dass unter anderem auch für die Stadtteile Findorff, Walle und Gröpelingen je ein Beirat und für sie gemeinsam das Amt für Beiratsangelegenheiten West zu bilden war, das die Beiräte bei ihrer Arbeit zu unterstützen hatte. Die Zuständigkeit der neugebildeten Ämter für Beiratsangelegenheiten beschränkte sich jedoch auf die Vertretung örtlicher Belange. Als Außenstellen von Fachverwaltungen wurden sie nicht tätig.
Geschichte des Bestandsbildners: 1979 wurden die Ämter für Beiratsangelegenheiten zu Ortsämtern. So wurde auch das Amt für Beiratsangelegenheiten West in das Ortsamt Findorff/Walle/Gröpelingen umgewandelt (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1979, S. 115-121). Mit dieser Änderung sollte eine stadtweite Vereinheitlichung der Organisationsstrukturen erreicht werden. Allerdings blieb es dabei, dass sich die neugebildeten Ortsämter auf die Vertretung örtlicher Belange beschränkten und keine Fachverwaltungsaufgaben wahrzunehmen hatten.
Wie in den bereits seit 1946 gebildeten Beiräten wurden auch die Mitglieder der seit 1971 eingerichteten Beiräte auf Vorschlag der Parteien und Wählervereinigungen von der Stadtbürgerschaft gewählt. 1989 beschloss dann die Stadtbürgerschaft, diesen indirekten und umstrittenen Wahlmodus abzuschaffen und die Beiratsmitglieder fortan direkt wählen zu lassen. Gleichzeitig wurde das Ortsamt umbenannt und heißt seitdem Ortsamt West. Seine Zuständigkeit wurde dabei erweitert und umfasste nun auch die Ortsteile Handelshäfen und Industriehäfen (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1989, S. 241-248).
Bestandsgeschichte: Eine erste Aussonderung von Unterlagen des Ortsamts West und ihre Ablieferung an das Staatsarchiv Bremen erfolgte im Jahr 2016.
Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem 1939 mehrere preußische und bremische Gemeinden und 1945 die verbliebenen bremischen Landgemeinden in die Stadt Bremen eingegliedert worden waren, wurden 1946 für die eingegliederten Gemeinden Ortsämter gebildet (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1946, S. 117-119). Sie hatten die Aufgabe, vor Ort als Außenstellen bestimmter Fachverwaltungen und als Stellen zur Vertretung örtlicher Belange zu arbeiten. Zur Beratung der Ortsamtsleitung erhielt jedes Ortsamt einen Beirat, der aus Einwohnern bestand, die von der Bürgerschaft zu wählen waren.
In den von den Eingemeindungen nicht betroffenen und überwiegend zentrumsnahen Stadtteilen Bremens wie Findorff, Walle und Gröpelingen entstanden 1946 keine Ortsämter und Beiräte. Erst 1971 wurden hier die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung von Beiräten geschaffen, als die Stadtbürgerschaft das Ortsgesetz über die Beiratstätigkeit im ortsamtsfreien Gebiet der Stadtgemeinde Bremen beschloss (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1971, S. 167-170). Dieses Gesetz, das am 13. Oktober 1971 in Kraft trat, legte fest, dass unter anderem auch für die Stadtteile Findorff, Walle und Gröpelingen je ein Beirat und für sie gemeinsam das Amt für Beiratsangelegenheiten West zu bilden war, das die Beiräte bei ihrer Arbeit zu unterstützen hatte. Die Zuständigkeit der neugebildeten Ämter für Beiratsangelegenheiten beschränkte sich jedoch auf die Vertretung örtlicher Belange. Als Außenstellen von Fachverwaltungen wurden sie nicht tätig.
Geschichte des Bestandsbildners: 1979 wurden die Ämter für Beiratsangelegenheiten zu Ortsämtern. So wurde auch das Amt für Beiratsangelegenheiten West in das Ortsamt Findorff/Walle/Gröpelingen umgewandelt (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1979, S. 115-121). Mit dieser Änderung sollte eine stadtweite Vereinheitlichung der Organisationsstrukturen erreicht werden. Allerdings blieb es dabei, dass sich die neugebildeten Ortsämter auf die Vertretung örtlicher Belange beschränkten und keine Fachverwaltungsaufgaben wahrzunehmen hatten.
Wie in den bereits seit 1946 gebildeten Beiräten wurden auch die Mitglieder der seit 1971 eingerichteten Beiräte auf Vorschlag der Parteien und Wählervereinigungen von der Stadtbürgerschaft gewählt. 1989 beschloss dann die Stadtbürgerschaft, diesen indirekten und umstrittenen Wahlmodus abzuschaffen und die Beiratsmitglieder fortan direkt wählen zu lassen. Gleichzeitig wurde das Ortsamt umbenannt und heißt seitdem Ortsamt West. Seine Zuständigkeit wurde dabei erweitert und umfasste nun auch die Ortsteile Handelshäfen und Industriehäfen (vgl. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1989, S. 241-248).
Bestandsgeschichte: Eine erste Aussonderung von Unterlagen des Ortsamts West und ihre Ablieferung an das Staatsarchiv Bremen erfolgte im Jahr 2016.
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Bestand
Literatur: Hans-Peter Mester und Ulrike Pala, Der Bremer Westen. Wohnen und Erleben in Findorff, Walle und Gröpelingen, Bremen 2016. Bremen und seine Stadtteile, hg. vom Focke-Museum und vom Weser-Kurier, Bremen 2003, S. 50-79 und S. 242-255. Hans-Peter Mester, Findorff 1860-1945. Ein photographischer Streifzug, 2. Aufl., Bremen 1999. Gröpelingen 1860-1945. Ein photographischer Streifzug, bearb. von Holle Weisfeld u.a., Bremen 1996. Cecilie Eckler-von Gleich, Walle - Utbremen 1860-1960. Ein photographischer Streifzug, Bremen 2007. Rolf-Gerhard Facklam und Peter Sakuth, Ortsamtsbeiräte in Bremen. Ein Modell für Bürgerbeteiligung, 2. Aufl., Bremen 1984. Ruprecht Großmann, Zur Entwicklung und Verfassungsmäßigkeit des bremischen Beiräterechts, Bremen 2015. Die Stadt- und Ortsteile Bremens, ihre Beiräte und Ortsämter. Projektbericht der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen, hg. von Rainer Kulmann und Jürgen Rohdenburg, Bremen 1991.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 11:55 MESZ