Papst Nicolaus V. befiehlt dem Domdekan und dem Scholaster von St. Johannes zu Mainz (Maguntinensium) auf Bitte von Abt und Konvent des Klosters A...
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NACHWEIS
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A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.7 (Gau-)Odernheim >> 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim
1454 Januar 18
Ausfertigung, Pergament, Staatsarchiv Darmstadt Urkunde Gau-Odernheim. Abschrift Papier 17. Jh. Staatsarchiv Darmstadt E 5 B 3 Konv. 451 Fasc. 1
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Rome apud sanctumpetrum 1454 quintodecimo Valencias Februarii. Unterschriften.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Nicolaus V. befiehlt dem Domdekan und dem Scholaster von St. Johannes zu Mainz (Maguntinensium) auf Bitte von Abt und Konvent des Klosters Arnstein (Aren-) Prämonstratenserordens, Trierer (Treverensis) Bistums, diese in einem Rechtsstreit ohne Schaden dadurch, dass der Termin verstrichen ist, ihre Appellation betreiben zu lassen. Abt und Konvent haben ihm vorgetragen, dass die Kapelle auf dem Petersberg (inontissanctipetri), außerhalb der Stadt Gau-Odernheim, Mainzer (maguntine) Bistums, mit allen Rechten und allem Zubehör ihrem Kloster kraft päpstlicher Vollmacht inkorporiert (unita) ist und sie diese mehr als 20 Jahre ruhig besessen haben, jedoch Peter Folroid, Kleriker, Trierer (Treverensis) Bistums, mit der falschen Versicherung, dass diese durch den Tod des Johannes Lupus (Lupi), ihres letzten Rektors vakant sein, von dem Priesterkardinal Kicolaus tit. sancti Petri ad vincula, dem Legaten des apostolischen Stuhles in jenen Gegenden Provisionsbriefe darüber erlangt hat. Peter Folroid hat gegen Abt und Konvent mit dieser Provision Prozesse betrieben, wogegen diese an den päpstlichen Stuhl appelliert und päpstliche Briefe an die Dekane von Mariengreden (beate Marie ad gradus) in Mainz (Maguntine) und St. Viktor vor den Mauern von Mainz (Maguntinos) erlangt, worauf Jacob Dekan von Mariengreden diese Appellation in Abwesenheit des Dekans von St. Viktor abgewiesen, da der Termin versäumt sei, wovon Abt und Konvent erneut an den apostolischen Stuhl appelliert haben.
Vermerke (Urkunde): Siegler: L. de Gastiliono, Ja Bonron, auf dem Umbug A de Panigaliis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Nicolaus V. befiehlt dem Domdekan und dem Scholaster von St. Johannes zu Mainz (Maguntinensium) auf Bitte von Abt und Konvent des Klosters Arnstein (Aren-) Prämonstratenserordens, Trierer (Treverensis) Bistums, diese in einem Rechtsstreit ohne Schaden dadurch, dass der Termin verstrichen ist, ihre Appellation betreiben zu lassen. Abt und Konvent haben ihm vorgetragen, dass die Kapelle auf dem Petersberg (inontissanctipetri), außerhalb der Stadt Gau-Odernheim, Mainzer (maguntine) Bistums, mit allen Rechten und allem Zubehör ihrem Kloster kraft päpstlicher Vollmacht inkorporiert (unita) ist und sie diese mehr als 20 Jahre ruhig besessen haben, jedoch Peter Folroid, Kleriker, Trierer (Treverensis) Bistums, mit der falschen Versicherung, dass diese durch den Tod des Johannes Lupus (Lupi), ihres letzten Rektors vakant sein, von dem Priesterkardinal Kicolaus tit. sancti Petri ad vincula, dem Legaten des apostolischen Stuhles in jenen Gegenden Provisionsbriefe darüber erlangt hat. Peter Folroid hat gegen Abt und Konvent mit dieser Provision Prozesse betrieben, wogegen diese an den päpstlichen Stuhl appelliert und päpstliche Briefe an die Dekane von Mariengreden (beate Marie ad gradus) in Mainz (Maguntine) und St. Viktor vor den Mauern von Mainz (Maguntinos) erlangt, worauf Jacob Dekan von Mariengreden diese Appellation in Abwesenheit des Dekans von St. Viktor abgewiesen, da der Termin versäumt sei, wovon Abt und Konvent erneut an den apostolischen Stuhl appelliert haben.
Vermerke (Urkunde): Siegler: L. de Gastiliono, Ja Bonron, auf dem Umbug A de Panigaliis
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
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